Bewerbungsschluss am 31. August 2025
Neuerliche Förderung von kirchlicher Kulturarbeit – und das in zwei Kategorien:
- Kirchliche Kulturprojekte, die der Begegnung mit zeitgenössischer Kunst und Kultur dienen und die die Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Kulturträgern intendieren,
- niedrigschwellige kulturelle Angebote zur Vernetzung besonders im ländlichen Raum, die auf die Zusammenarbeit mit Vereinen oder Initiativen zielen.
In jedem Fall sollen die Vorhaben in Kooperationen durchgeführt werden, den Dialog von Kirche und Theologie mit anderen Positionen fördern und in die Gesellschaft ausstrahlen. Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen können sich bis zum 31. August 2025 bewerben. Bei der Umsetzung ihrer Vorhaben werden die Projekte mit bis zu 8.000 Euro unterstützt. Eigenmittel sind nicht erforderlich. Konzertante Aufführungen werden nicht gefördert.