Signifikante Kulturkirchen – Bewerbungsschluss am 31. Januar 2021

Nachricht 14. Dezember 2020

Der Fonds „Kulturarbeit in Kirchen – Kulturkirchen“ fördert den Aus- und Aufbau von „Signifikanten Kulturkirchen“

Der Fonds „Kulturarbeit in Kirchen – Kulturkirchen“ stellt für drei Kirchengemeinden für vier Jahre (Förderzeitraum 2022-2025) jeweils 60.000,- Euro pro Jahr zur Verfügung, insgesamt 240.000,- Euro pro Kirchengemeinde. Um die Förderung als „Signifikante Kulturkirche“ können sich Kirchengemeinden bis zum 31. Januar 2021 bewerben. Die Entscheidung der Jury und des Kuratoriums der Hanns-Lilje-Stiftung ist für März 2021 vorgesehen. Damit wird den künftigen signifikanten Kulturkirchen eine adäquate Vorbereitungsphase ermöglicht.

Darüber hinaus können sich Kirchengemeinden, Kirchenkreise und kirchliche Einrichtungen um die Förderung ihrer kirchlichen Kulturarbeit bewerben. Gefördert werden jährlich bis zu zwölf neue Vorhaben jeweils mit bis zu 8.000,- Euro. Bewerbungsschluss für diese Förderung ist am 31. August 2021.

Der „Fonds Kulturarbeit in Kirchen – Kulturkirchen“, der von der hannoverschen Landeskirche und der Hanns-Lilje-Stiftung aufgelegt wurde, dient der professionellen Begegnung von zeitgenössischer Kunst und Kultur mit Kirche und Theologie. Mehr zu den Zielen und Kriterien finden Sie unter https://kultur-kirche.de.

Das Antragsformular für die Förderung ist abzurufen unter https://www.kultur-kirche.de/antragstellung.

Für Rückfragen und Beratungen stehen Prof. Dr. Christoph Dahling-Sander, Geschäftsführer der Hanns-Lilje-Stiftung, Tel. 0511 1241 165, dahling-sander@lilje-stiftung.de, und Dr. Matthias Surall, Haus kirchlicher Dienste, Tel. 0511 1241-431, surall@kirchliche-dienste.de, gern zur Verfügung.