Einen Antrag an die Stiftung stellen Sie so frühzeitig, dass eine Entscheidung noch rechtzeitig vor Beginn Ihrer geplanten Maßnahme möglich ist.
Dazu gilt für
1. Antragssummen von mehr als 8.000 €:
· Das Kuratorium entscheidet am 17. November 2023 über
Anträge, die bis zum 25. August 2023 eingehen.
· Das Kuratorium entscheidet am 8. März 2024 über
Anträge, die bis zum 15. Dezember 2023 eingehen.
· Das Kuratorium entscheidet am 7. Juni 2024 über
Anträge, die bis zum 15. März 2024 eingehen.
· Das Kuratorium entscheidet am 15. November 2024 über
Anträge, die bis zum 23. August 2024 eingehen.
2. Antragssummen von bis zu 8.000 €:
Sitzungstermine:
· 20. September 2023
· 17. November 2023
Anträge sind spätestens 4 Wochen vor der Sitzung vorzulegen.
3. Antragssummen von bis zu 3.000 €:
Es gibt keine Antragsfrist.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens 10 Wochen vor Beginn der Maßnahme ein.