Einen Antrag an die Stiftung stellen Sie so frühzeitig, dass eine Entscheidung noch rechtzeitig vor Beginn Ihrer geplanten Maßnahme möglich ist.
Dazu gilt für
1. Antragssummen von mehr als 8.000 €:
· Das Kuratorium entscheidet am 27. Februar 2026 über
Anträge, die bis zum 5. Dezember 2025 eingehen.
· Das Kuratorium entscheidet am 26. Juni 2026 über
Anträge, die bis zum 3. April 2026 eingehen.
· Das Kuratorium entscheidet am 20. November 2026 über
Anträge, die bis zum 28. August 2026 eingehen.
2. Antragssummen von bis zu 8.000 €:
Sitzungstermine:
· 26. Januar 2026
· 27. Februar 2026
· 20. April 2026
· 26. Juni 2026
· 21. September 2026
· 20. November 2026
Anträge sind spätestens 4 Wochen vor der Sitzung vorzulegen.
3. Antragssummen von bis zu 3.000 €:
Es gibt keine Antragsfrist.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens 10 Wochen vor Beginn der Maßnahme ein.