Einen Antrag an die Stiftung stellen Sie so frühzeitig, dass eine Entscheidung noch rechtzeitig vor Beginn Ihrer geplanten Maßnahme möglich ist.
Dazu gilt für
1. Antragssummen von mehr als 8.000 €:
· Das Kuratorium entscheidet am 20. November 2026 über
Anträge, die bis zum 28. August 2026 eingehen.
· Das Kuratorium entscheidet am 5. März 2027 über
Anträge, die bis zum 11. Dezember 2027 eingehen.
· Das Kuratorium entscheidet am 2. Juli 2027 über
Anträge, die bis zum 9. April 2027 eingehen.
· Das Kuratorium entscheidet am 19. November 2027 über
Anträge, die bis zum 27. August 2027 eingehen.
2. Antragssummen von bis zu 8.000 €:
Sitzungstermine:
· 21. September 2026
· 20. November 2026
· 5. März 2027
· 2. Juli 2027
· 19. November 2027
Anträge sind spätestens 4 Wochen vor der Sitzung vorzulegen.
3. Antragssummen von bis zu 3.000 €:
Es gibt keine Antragsfrist.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens 10 Wochen vor Beginn der Maßnahme ein.