Nicht förderfähig

Foto: © Jens Schulze

        Was wir nicht fördern

Die Hanns-Lilje-Stiftung fördert neben ihren speziellen Förderprogrammen und Initiativprojekten auf Antrag Projekte in der Regel bis zur Höhe von 50 % der Gesamtkosten. Eigenanteile müssen in angemessener Höhe erbracht werden.

Die Hanns-Lilje-Stiftung vergibt keine Mittel:

  • für Vorhaben, die nicht dem Stiftungszweck entsprechen, die also nicht dem Dialog im Sinne von § 2(1) der Stiftungssatzung dienen, 
  • für Projekte und Veranstaltungen, die nicht gemeinnützig sind, 
  • für Projekte, die bereits begonnen haben, bevor ein Antrag gestellt bzw. bewilligt wird, 
  • als pauschalen und nicht spezifizierten Zuschuss ohne Kosten- und Finanzierungsplan, 
  • als Zuschuss zu Druck- und Dokumentationskosten und zu DVD bzw. CD-Produktionskosten, wenn kein Zusammenhang mit einem Projekt besteht, das von der Stiftung zuvor gefördert wurde, 
  • für rein konzertante Aufführungen, 
  • für Freizeiten, Klassenfahrten, Studienfahrten, Austausch-Programme, 
  • für Stipendien und Studienprogramme, 
  • als Zuschuss zu Bau-, Sanierungs- und Restaurierungsvorhaben, auch nicht bei Orgeln, 
  • für Vorhaben, deren Förderung bereits einmal von der Stiftung abgelehnt worden ist.