Bewerbungsschluss am 31. August 2024
Die kirchliche Kulturarbeit wird wieder in besonderer Weise gefördert: Zum einen Projekte, die der Begegnung mit zeitgenössischer Kunst und Kultur dienen und die die Zusammenarbeit mit nichtkirchlichen Kulturträgern intendieren; zum anderen niedrigschwellige kulturelle Angebote zur Vernetzung besonders im ländlichen Raum, die auf die Zusammenarbeit mit Vereinen oder Initiativen zielen. Jeweils können bis zu 8.000 Euro bis zum 31. August 2024 beantragt werden.